Die Schweiz – ein Selbstbedienungsladen für kriminelle Asylsuchende


    Kolumne


    (Bild: © Ehrbar Photography) Dr. Adrian Schoop ist Unternehmer und FDP-Grossrat.

    Es ist kaum zu glauben, aber eine düstere Tatsache: Menschen, die behaupten, sie seien in ihrem Heimatland an «Leib und Leben» bedroht, kommen in die Schweiz und bedrohen uns an «Leib und Leben». Was ist hier falsch, müsste man fragen!? Polizei und Justiz schauen dem üblen Treiben machtlos zu. Unser Land zeigt Mitgefühl, führt aufwändige Asylverfahren durch und im Gegenzug wird die Schweizer Bevölkerung von diesen Leuten in einem Ausmass beklaut, wie dies noch nie der Fall war.

    Der neuste Polizeibericht des Bundes spricht Klartext: Die polizeilich registrierten Straftaten sind um rund 14 Prozent in die Höhe geschnellt. Überrollt wird die Schweiz dabei von Diebstählen aus Fahrzeugen (+71.4%), schweren Gewaltdelikten (+5.9%) und Delikten gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz (+21.5%). Ein Detail sticht besonders ins Auge: Der Anteil an Tätern aus dem Asylbereich ist gegenüber dem Vorjahr um sage und schreibe 50 Prozent angestiegen. Besonders auffällig ist dabei der überproportionale Anteil an diesen Straftaten von Asylsuchenden aus den Maghreb-Staaten, insbesondere aus Marokko und Algerien. Genug ist genug – es ist höchste Zeit für ein härteres Durchgreifen.

    Asylsuchende aus nordafrikanischen Staaten kommen in die Schweiz, stellen ein Asylgesuch, ziehen stehlend und raubend durch die Schweiz und foutieren sich um die kurzen Gefängnisstrafen. Ein Gefängnisaufenthalt ist für diese Leute nicht einmal ein Betriebsunfall, sondern Gratishotellerie zu Lasten der Steuerzahlenden. Dass die Asylanerkennungsquote lediglich bei einem Prozent liegt, zeigt auf, wozu diese Menschen zu uns kommen. Nicht weil sie an Leib und Leben bedroht sind, sondern weil sie auf Plünderungstour gehen wollen.

    Es ist an der Zeit, dass der Bundesrat die nordafrikanischen Maghreb-Staaten als sichere Drittstaaten klassifiziert. Eine solche Einstufung würde es ermöglichen, Asylgesuche von Personen aus diesen Ländern in einem Schnellverfahren zu prüfen. Damit könnten potenziell kriminelle Asylsuchende in eine Administrativhaft gesetzt und rasch ausgeschafft werden.

    Es stellt sich grundsätzlich die Frage, warum wir uns derart auf der Nase herumtanzen lassen, obwohl doch der Gesetzgeber (Parlament) bei den Möglichkeiten, dem üblen Tun ein Ende zu setzen, sehr kreativ war. Gesetzlich möglich wären heute: Kurzfristige Festhaltung, Ein- und Ausgrenzung, Vorbereitungshaft, Ausschaffungshaft, Haft im Rahmen des Dublin-Verfahrens sowie Durchsetzungshaft. Der Gesetzgeber hat also mit allen Bösartigkeiten von Pseudo-Asylsuchenden gerechnet und dies mit einem Sammelsurium an Haftarten im Gesetz berücksichtigt. Wie ist es also möglich, dass uns die kriminellen, angeblich an «Leib und Leben» bedrohten Asylsuchenden ständig derart belästigen, uns auf der Tasche liegen, sich über die Machtlosigkeit der Behörden ins Fäustchen lachen, uns immer mehr bestehlen und einbrechen, wo immer sich gerade die Gelegenheit dazu ergibt? Fehlt noch irgendeine Art von Haft? Hat der Gesetzgeber etwas vergessen? Ich denke nicht. Man bekommt in der Schweiz zunehmend den Eindruck, dass bei uns nur noch das Steuergesetz und das Strassenverkehrsgesetz konsequent und mit aller Härte angewandt werden. Und das betrifft die kriminellen Asylsuchenden in der Regel nicht.

    Genauso kreativ wie das Parlament bei der Formulierung der verschiedenen Haftmöglichkeiten war, sind unsere Justiz- und Vollzugsbehörden. Allerdings im umgekehrten Sinn. Kreativ im Erfinden von Möglichkeiten warum man solche kriminellen Asylsuchenden nicht in Haft nehmen kann, warum man sie nicht abschieben darf. Mit dem Effekt, dass sie der Polizei weiterhin eine lange Nase drehen können – frei nach dem Motto: Heute verhaftet, ein Gefängnisaufenthalt oder gar zwei, aber mit Hotelstandard, um dann wieder die Polizei auf Trab zu halten, als hätten die nichts anderes zu tun.

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