Nein zur 13. AHV-Rente – Nein zum Bruch der Generationensolidarität!


    KOLUMNE – PERSPECTIVE CH


    (Bild: zVg) Martina Bircher

    Die 13. AHV-Rente klingt gut, erhält die arbeitende Bevölkerung in der Regel auch einen 13. Monatslohn. Gleichbehandlung argumentieren die Befürworter – dies ist natürlich reinster Populismus. Die Höhe der AHV-Rente wird auf die Beitragsjahre und Beitragshöhe berechnet. Es spielt also gar keine Rolle, ob jemand einen 13. Monatslohn hat(te) oder nicht. Entscheidend ist immer der Jahreslohn!

    Mit der letzten AHV-Reform – gleiches Rentenalter für Mann und Frau und der Mehrwertsteuererhöhung – wurden die Renten lediglich bis 2030 gesichert. Nach der Reform ist vor der Reform. Das Parlament arbeitet mit Hochdruck daran, die Renten auch danach zu sichern. Die 13. AHV-Renteninitiative ist völlig fehl am Platz. Sie ist eine Ohrfeige an die junge Generation und an alle Menschen, die heute im Arbeitsprozess sind. Aber selbst für Pensionierte ist sie kein Mehrwert. Da die 13. AHV-Rente im Giesskannenprinzip ausgeschüttet würde. Sprich auch an Wohlhabende, welche diese gar nicht nötig haben. Rentner mit bescheidenen AHV-Leistungen hätten zwar auf den ersten Blick etwas mehr, müssten dann aber auch mehr Steuern und Mehrwertsteuern bezahlen.

    Viele Bürgerinnen und Bürger meinen, man kann die 13. AHV annehmen und dafür weniger Entwicklungshilfe zahlen, weniger ins Asylwesen stecken oder die Kohäsionsmilliarde an die EU kürzen. Hätte die SVP einen Wähleranteil von 50.1% wäre das eine plausible Möglichkeit. Die Realität ist eine andere. Die heutige AHV ist wie erwähnt lediglich bis 2030 gesichert, danach droht ein jährliches Defizit von 5 Milliarden Franken. Würde die 13. AHV angenommen, wären es 10 Milliarden Franken pro Jahr! Da wohl kaum das Rentenalter erhöht würde, müssten die Lohnabzüge wie auch die Mehrwertsteuer steigen. Alle müssen mehr zahlen, damit im Giesskannenprinzip eine 13. AHV-Rente an alle ausbezahlt würde. Also auch an die Rentner, die dies gar nicht nötig haben. Gegen Altersarmut haben wir bereits heute ein bewährtes System der Ergänzungsleistung, welches eben nicht nach dem Giesskannen- sondern nach dem Bedarfsprinzip ausbezahlt wird.

    Profitieren würden hingegen Personen aus dem Ausland. So lebten Ende 2022 fast eine Million Menschen im Ausland, die eine Schweizer AHV-Rente beziehen. Knapp CHF 7 Milliarden werden heute ins Ausland bezahlt. Mit einer 13. AHV-Rente würden in erster Linie all diese Personen profitieren. Die Mehrkosten hingegen tragen sie weder mit höherer Mehrwertsteuer noch mit höheren Lohnabzügen mit. Das ist Rosinenpickerei auf dem Buckel der in der Schweiz arbeitenden Bevölkerung und dem Schweizer Gewerbe.

    Daher müssen wir an der Urne die Vernunft walten lassen und der 13. AHV-Rente eine klare Abfuhr erteilen.


    ZUR PERSON: Martina Bircher, wohnhaft in Aarburg, studierte Betriebswirtschaft mit Schwerpunkt Controlling an der FHNW. Seit 2019 ist sie Inhaberin und Managerin einer Consultingfirma. Den Grundstein ihrer politischen Karriere setzte sie 2013 mit ihrer SVP-Kandidatur für den Aarburger Gemeinderat. Zurzeit ist sie Vizeamman der Gemeinde Aarburg und vertritt seit 2019 die SVP im Nationalrat. Seit 2022 ist sie zusätzlich Mitglied der Sozial- und Gesundheitskommission SGK.

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